Rezeptarten in Deutschland: Gültigkeit und wer zahlt?
Dannis– Guten Tag, ich möchte dieses E‑Rezept einlösen. Ich habe meine Gesundheitskarte dabei.
– Sehr gut. Ich rufe Ihr E‑Rezept über die eGK ab; alternativ ginge es auch mit dem QR‑Code aus der App oder dem Ausdruck.
– Hier ist das Antibiotikum. Das ist ein Kassenrezept – die Krankenkasse zahlt, Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung.
– Und bis wann ist es gültig? Wo steht denn „gültig bis“?
– Beim E‑Rezept gelten die gleichen Fristen wie beim rosa Kassenrezept: Für die Erstattung müssen Sie es innerhalb von vier Wochen einlösen; danach verfällt der Anspruch.
– Ich habe noch ein blaues Rezept. Wer zahlt da?
– Das ist ein Privatrezept. Sie bezahlen in der Apotheke und reichen die Quittung ggf. bei Ihrer privaten Kasse ein; es ist meist drei Monate gültig.
– Und dieses gelbe hier?
– Das ist ein Betäubungsmittel‑Rezept. Es ist nur sieben Tage gültig – also am besten sofort einlösen.
– Und das grüne Rezept, muss ich das selbst zahlen?
– Ja. Das grüne Rezept ist nur eine ärztliche Empfehlung für rezeptfreie Mittel; kein festes „gültig bis“, und die Kosten tragen Sie in der Regel selbst.