Am Schalter der Ausländerbehörde
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– Guten Morgen, ich habe heute einen Termin zur Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis.
– Guten Morgen. Haben Sie die Wohnungsgeberbestätigung und die Meldebescheinigung dabei?
– Ich bin nicht sicher. Was ist die Wohnungsgeberbestätigung genau?
– Das ist ein Schreiben von Ihrem Vermieter. Es bestätigt, dass Sie in der Wohnung wohnen.
– Ah, das habe ich. Und die Meldebescheinigung?
– Das ist das Dokument vom Bürgeramt. Es zeigt, dass Sie unter Ihrer Adresse gemeldet sind.
– Ich habe auch meinen eAT. Ist das wichtig?
– Ja, der eAT ist die Plastikkarte, also Ihr elektronischer Aufenthaltstitel.
– Und falls mein neuer Titel nicht fertig ist, bekomme ich eine Fiktionsbescheinigung?
– Genau. Die Fiktionsbescheinigung ist ein Übergangsdokument. Damit dürfen Sie hier bleiben und oft weiterarbeiten, bis die Entscheidung kommt.
– Gibt es einen Unterschied zwischen Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis?
– Ja. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet. Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet, also dauerhaft.